Prophylaxe

Für eine dauerhafte Zahngesundheit ist eine gute Vorsorge das beste Mittel. Neben einer gewissenhaften und gründlichen Mundhygiene sind regelmäßige Zahnarztbesuche und Vorsorgeuntersuchungen daher unerlässlich.

Eine regelmäßige Kontrolle von Zähnen und Zahnfleisch ist ein zentraler Baustein für die dauerhafte Zahngesundheit. Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, hat nachweislich seltener Karies oder andere Erkrankungen. Treten dennoch Probleme auf, können sie durch regelmäßige Kontrollen schneller bemerkt und behandelt werden.

Um Erkrankungen der Zähne und des Zahnfleischs rechtzeitig zu erkennen und eine erfolgreiche und möglichst sanfte Behandlung zu ermöglichen, sollte ein Check-up beim Zahnarzt mindestens einmal im Jahr und noch besser einmal im Halbjahr erfolgen. Das gilt auch, wenn Sie augenscheinlich gesunde Zähne und keine Beschwerden haben. Manche Zahnerkrankungen können im Anfangsstadium symptomlos verlaufen und machen erst später Probleme. Gerade hier ist eine frühzeitige Behandlung für die Heilungschancen oft entscheidend.

Unabhängig von den regulären Kontrolluntersuchungen können Sie bei akuten Beschwerden an Zähnen oder Zahnfleisch jederzeit einen Termin in Ihrer Zahnarztpraxis wahrnehmen.

 

Der erste Zahnarztbesuch Ihres Kindes

Meist gehen Eltern mit ihren Kindern frühestens dann zum Zahnarzt, wenn sich die ersten Zähnchen zeigen. Für Ihr Kind wird ein Zahnarztbesuch umso normaler und entspannter, wenn es möglichst früh in seinem Leben an die Situation in der Praxis und die Untersuchung der eigenen Zähne gewöhnt wird. Nehmen Sie Ihr Kind daher gerne schon frühzeitig zu Ihren eigenen Kontrolluntersuchungen mit. So kann es zunächst als Zuschauer Praxisluft schnuppern und sich mit den Gegebenheiten vertraut machen. Dann stehen die Chancen gut, dass Ihr Kind seine erste eigene zahnärztliche Vorsorge angstfrei meistert.

Spätestens ab dem sechsten Lebensjahr sollte die regelmäßige Kontrolle der Zähne dann auch für Kinder zwei Mal im Jahr eine feste Routine sein. Die Kosten für die Kontrolluntersuchungen werden wie bei Erwachsenen bis zum 18. Lebensjahr zwei Mal jährlich komplett durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist, dass zwischen den beiden Untersuchungen mindestens vier Monate Abstand liegen.

 

Quelle: https://info.zukunftzahn.de/wie-oft-zum-zahnarzt/#:~:text=zur%20Praxis%2DSeite-,Was%20macht%20der%20Zahnarzt%20bei%20einer%20Kontrolle%3F,Sie%20zus%C3%A4tzlich%20nach%20eventuellen%20Beschwerden.

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Zahnarztpraxis
Frau Dr. Cornelia Wagner

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